Eine ganze Zeit war es still geworden um sie. Sehr still sogar. Doch mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 ist auch sie wieder da: Die Rede ist von der Debatte um „die Rückbeorderung der Mitarbeitenden aus dem Homeoffice“, denn „eine Pflicht des Angebots von Homeoffice“ besteht seither nicht mehr. Das selbst große Firmen nicht

Alina Meyerdiercks Veröffentlicht am 9. Jun 2022
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