Eine ganze Zeit war es still geworden um sie. Sehr still sogar. Doch mit dem Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 ist auch sie wieder da: Die Rede ist von der Debatte um „die Rückbeorderung der Mitarbeitenden aus dem Homeoffice“, denn „eine Pflicht des Angebots von Homeoffice“ besteht seither nicht mehr. Das selbst große Firmen nicht